Unterweisung nach BGV A1 §4
Seminarziel:
Der Unternehmer hat die Aufgabe, die Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Die Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich erfolgen und müssen dokumentiert werden.
In diesen Unterweisungen werden die Unfallverhütungsvorschriften sowie die BG Regeln übermittelt.
Der Teilnehmer erhält das nötige Wissen, um die Aufgaben als befähigte Person durchführen zu können.
Der Teilnehmer wird anhand von praktischen Beispielen und theoretischem Unterricht auf das notwendige Wissen geschult und legt danach eine Prüfung ab, worin sein Wissen überprüft wird.
Unterweisungsthemen:
- Leiterunterweisung
- Brandschutzunterweisung
- Erste Hilfe Unterweisung
- Persönliche Schutzausrüstung
- Prüfen von Arbeitsmitteln
- Arbeitsbühnen
Lehrgangsunterlagen sind inbegriffen.
Preis siehe Übersicht
Wir schulen nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften.
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