Brandschutzhelferausbildung nach der DGUV Information 205-023
Eine gute Brandschutzhelferausbildung ist für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen enorm wichtig.
Jeder Arbeitgeber ist laut §10 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetzt) sowie Abschnitt 7.3 der neuen ASR 2 (Arbeitsstättenrichtlinie) verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern (m/w/d) auszubilden nach der DGUV Information 205-023 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Mindestens 5% der Beschäftigten mit Berücksichtigung des Urlaubes, Krankheit und Schichtbetrieb.
Der Bedarf der Notwendigkeit zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergibt sich unter anderem aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), sowie Maßnahmen gegen Brände ASR 2.2 und der Gefährdungsbeurteilung.
Zum betrieblichen Brandschutz gehören regelmäßige Unterweisungen aller Beschäftigten (DGUV V1 §4).
Inhalte der Ausbildung:
- Einführung der Rechtsgrundlagen
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praxis:
Handhabung und Funktion von Feuerlöschern.
Realitätsnahe Übung mit Simulationsgeräten.
Einweisung für den Brandschutzhelfer im Betrieb:
Einweisung vor Ort im Betrieb (bei Bedarf)
Ihre Ansprechpartnerinnen
Birgit Zissen
Jessica Pflüger
Tel: 07631 7044293
E-Mail: info@TLSA.de