Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Im Ernstfall muss es schnell gehen! Flucht- und Rettungspläne dienen dazu, ein Gebäude schnellstmöglich verlassen zu können.

 

Laut § 4 ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) und ASR A2.3 (Arbeitsstättenrichtlinie) muss jeder Arbeitgeber einen Fluchtplan/ Rettungsplan aufstellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.

 

Wir erstellen für Sie Flucht- und Rettungspläne nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Gestaltungsgrundlagen gem. DIN ISO 23601:

 

  • Gebäudegrundriss oder Teile davon inkl. Übersichtsskizze mit Lage im Gesamtkomplex
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege vom jeweiligen Standort aus
  • Lage von Erste-Hilfe-, Brandschutz- und Alarmierungseinrichtungen als Sicherheitszeichen nach ISO 7010
  • Standorte von Sammelplätzen
  • Standort des Betrachters
  • Anweisungen zum Verhalten im Brand- und/oder im Gefahrenfall

 

Brandschutzhelfer Ausbildung

 

 

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