Jährliche Unterweisungen und Nachschulungen
Unterweisungen bzw. Nachschulungen sind nach § 12 ArbSchG und nach § 4 DGUV V1 regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich durchzuführen.
Ziel der regelmäßigen Unterweisungen ist es, die sich ändernden gesetzlichen Anforderungen zu kennen, die Betriebssicherheit zu optimieren und das Unfallrisiko zu minimieren.
Jährliche Unterweisungen bieten wir für unsere Ausbildungslehrgänge an:
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines gültigen Fahrausweises bzw. Bedienerausweises.
Seminardauer
½ bis 1 Tag (je nach Anzahl der Teilnehmer)
Seminarinhalt
Die Inhalte der Unterweisungen werden regelmäßig überarbeitet. Somit garantieren wir unseren Teilnehmern aktuelle, abwechslungsreiche und spannende Themen.