Hebebühnen/ Hubarbeitsschulung nach DGUV Regel 100-500 DGUV Grundsatz 308-008
Berechtigung zum Führen von Hebebühnen/ Hubarbeitsbühnen
Mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden.
Der Teilnehmer (m/w/d) erhält das nötige Wissen, um eine Hebe-Hubarbeitsbühne zu bedienen, um sich und andere nicht zu gefährden.
Seminarinhalt:
- Die Berufsgenossenschaft
- Anforderungen an das Bedienpersonal
- Inbetriebnahme
- Handhabung und Verhalten während des Betriebs
- Persönliche Schutzausrüstung
- Einsatz von Hebebühnen in der Nähe elektrischer Freileitungen
- Erläuterung von Aufstellvarianten
- Praktische Durchführung des Aufbaus und des Bedienens
Lehrgangsunterlagen sind inbegriffen.
Wir schulen nach den Richtlinien der DGUV.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Birgit Zissen
Jessica Pflüger
Tel: 07631 7044293
E-Mail: info@TLSA.de