Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 §4

Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 §4

Seminarziel:

Der Unternehmer hat die Aufgabe, die Mitarbeiter (m/w/d) über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Die Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich erfolgen und müssen dokumentiert werden.

In diesen Unterweisungen werden die allgemeine und betriebsbezogene DGUV/s Unfallverhütungsvorschriften sowie die DGUV Regeln übermittelt.

Der Teilnehmer (m/w/d) erhält die nötige Unterweisung, um den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und Maschinen zu gewährleisten.

Unterweisungsthemen nach betrieblicher Vorgabe und Bedarf der Arbeitsplätze und Tätigkeiten in Ihrem Betrieb.

Lehrgangsunterlagen sind inbegriffen.

Wir schulen nach den Richtlinien der DGUV.

 

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