Teleskopstaplerschulung nach DGUV Vorschrift 68
und DGUV Grundsatz 308-009
Teleskopstapler sind aus der täglichen Arbeit im Betrieb nicht mehr wegzudenken. Um die Sicherheit zu ermöglichen, dürfen nach DGUV V68 und DGUV Grundsatz 308-009 nur noch ausgebildete Mitarbeiter eingesetzt werden.
Welcher Teleskopstaplerschein sich für Ihr Unternehmen eignet, hängt davon ab, welche Teleskopstapler genutzt werden. Hierbei wird nach DGUV Grundsatz in zwei Stufen unterschieden.
Stufe 1 - Allgemeine Qualifizierung
Für Teleskopstapler mit starrem Aufbau gemäß DIN EN 1459-1, z. B. mit:
- Gabelzinken
- Ladeschaufel
- Lasthaken
Die Stufe 1 beinhaltet:
- Theoretischer Teil
- Praktischer Teil
- Abschlussprüfung
Stufe 2a: Zusatzqualifizierung (drehbarer Oberwagen, Kranbetrieb)
Die Stufe 2 beinhaltet zusätzlich zur Stufe 1:
- zusätzlich gesonderter theoretischer Teil
- zusätzlich gesonderter praktischer Teil
- zusätzlich gesonderte Abschlussprüfung
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.
Für die praktische Ausbildung ist aus Arbeitsschutzgründen das Tragen von Sicherheitsschuhe zwingend erforderlich.
Seminardauer
Mit Vorkenntnissen 1 Tag
Seminarinhalt
- Berufsgenossenschaft
- Rechtliche Grundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Die Teleskopmaschine
- Sicheres Arbeiten mit der Maschine
- Lastentransport
- Transport hängender Lasten
- Arbeitsbühneneinsatz
- Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum
- Sondereinsätze
- Instandhaltung/ Prüfung
Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmende einen Fahrausweis sowie eine Urkunde.
