Kranführerschulung nach DGUV Vorschrift 52
und DGUV Grundsatz 309-003

Krane sind in unterschiedlichen Bereichen im Einsatz. Nach DGUV Grundsatz 309-003 muss jeder Kranführer eine Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen.

 

Vorraussetzungen

Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.

Für die praktische Ausbildung ist aus Arbeitsschutzgründen das Tragen von Sicherheitsschuhe zwingend erforderlich.

 

Seminardauer

1 Tag

 

Seminarinhalt

  • Die Berufsgenossenschaft
  • Grundsätzliches über Krane
  • Physikalische Grundlagen
  • Steuerstände – Steuer – und Sicherheitseinrichtungen an Krananlagen
  • Prüfungen von Kranen
  • Lastaufnahmeeinrichtungen
  • Der Kran und das Umfeld
  • Besondere Sicherheitsvorgabe bei Kranen
  • Sondereinsätze von Kranen
  • Stillsetzen von Kranen
  • Verhalten bei Störungen/Sicherheitsmängel
  • Kranbedienung mit einem Blick
  • Praktische Fahrübung
  • Abschlussprüfung in Theorie und Praxis

 

Nach erfolgreicher bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen Fahrausweis, einen Führerschein sowie eine Urkunde.

 

 

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