Staplerschulung nach DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001
Grundausbildung
Berechtigung zum Führen von Gabelstapler - Flurförderfahrzeugen.
Gabelstapler sind aus der täglichen Arbeit im Betrieb nicht mehr wegzudenken. Um die Sicherheit zu ermöglichen, dürfen nur noch nach der DGUV V1 Grundsatz 308-001 ausgebildete Mitarbeiter eingesetzt werden.
Seminarziel:
Der Teilnehmer (m/w/d) erhält das nötige Wissen, um die Aufgaben als Flurförderfahrzeugführer (m/w/d) (Gabelstaplerfahrer (m/w/d)) in geeignetem Maße durchführen zu können ohne sich und andere Personen zu gefährden.
Der Teilnehmer (m/w/d) wird anhand von praktischen Beispielen und theoretischem Unterricht auf das notwendige Wissen geschult und legt im Anschluss eine Prüfung ab.
Seminarinhalt:
- Die Berufsgenossenschaft
- Die Stellung des Flurförderfahrzeugführers (m/w/d) bzw. des Staplerfahrers (m/w/d) im Betrieb
- Verantwortung Flurförderfahrzeugführer (m/w/d) – Staplerfahrer (m/w/d) im Betrieb
- Prüfpflichtige Anlagen und Geräte
- Persönliche Schutzausrüstung
- Praktische Fahrübung
- Brandschutz & Erste Hilfe Unterweisung Theorie
Lehrgangsunterlagen sind inbegriffen.
Staplerprüfung in verschiedenen Sprachen möglich.
Wir schulen nach den Richtlinien der DGUV.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Birgit Zissen
Jessica Pflüger
Tel: 07631 7044293
E-Mail: info@TLSA.de